Ein Kontowechsel ist heute komfortabler denn je. Der gesetzliche Kontowechselservice zieht Daueraufträge und Lastschriften auf das neue Konto um, sodass kaum etwas verloren geht. Eine Sache übernimmt er aber nicht: Ihre alten Kontoauszüge. Und die sind nach der Schließung des alten Kontos oft unwiederbringlich weg. Worauf Sie achten müssen.
Was der Kontowechselservice leistet
Beim Wechsel unterstützt Sie die neue Bank per Gesetz. Der Kontowechselservice sorgt dafür, dass wiederkehrende Zahlungen mitkommen:
- Daueraufträge werden auf das neue Konto übertragen.
- Lastschriften und regelmäßige Zahlungspartner werden informiert oder umgestellt.
- Eingehende Zahlungen lassen sich auf das neue Konto umleiten.
Das nimmt viel Arbeit ab und verhindert, dass eine Miete oder ein Abo ins Leere läuft. Der Service kümmert sich aber um den laufenden Zahlungsverkehr, nicht um die Vergangenheit.
Die Lücke: alte Auszüge kommen nicht mit
Was der Service nicht tut, ist Ihre bisherigen Kontoauszüge auf das neue Konto zu übertragen. Die alten Auszüge liegen im Online-Banking der alten Bank, und genau dorthin verlieren Sie mit der Schließung des Kontos den Zugang.
Nach der Auflösung ist das Online-Banking des alten Kontos in der Regel gesperrt. An die Auszüge kommen Sie dann nur noch über eine kostenpflichtige Nachforderung bei der alten Bank, sofern diese die Daten überhaupt noch vorhält. Wie lange Auszüge online verfügbar sind, steht im Beitrag Wie lange sind Kontoauszüge im Online-Banking verfügbar.
Vor der Schließung: alles herunterladen
Der richtige Zeitpunkt zum Sichern ist, solange das alte Konto noch offen ist. Eine kurze Checkliste:
- Alle Auszüge herunterladen. Laden Sie sämtliche Auszüge des alten Kontos als PDF herunter, nicht nur das laufende Jahr.
- Vollständigkeit prüfen. Über den Saldo kontrollieren, ob alle Zeiträume da sind: Endsaldo eines Auszugs gleich Anfangssaldo des nächsten.
- Geordnet ablegen. Nach Jahr sortiert, mit Backup.
- Erst dann schließen. Lösen Sie das alte Konto erst auf, wenn die Auszüge gesichert sind und der Zahlungsverkehr zuverlässig über das neue Konto läuft.
Für Selbstständige ist das keine Kür: Kontoauszüge sind Buchungsbelege und acht Jahre aufzubewahren. Ein geschlossenes Konto entbindet nicht von dieser Pflicht.
Auszüge gleich nutzbar machen
Wenn Sie die Auszüge des alten Kontos ohnehin herunterladen, können Sie sie mit SmartKontoauszug direkt in eine Excel- oder CSV-Datei umwandeln und archivieren beides zusammen: das PDF als Beleg und die Tabelle zum Auswerten. Bei einem Wechsel bündeln Sie so altes und neues Konto in einer einheitlichen Struktur, wie im Beitrag Kontoauszüge zusammenführen beschrieben. Welche Banken unterstützt werden, sehen Sie unter Kontoauszug umwandeln.
Häufige Fragen
Überträgt der Kontowechselservice meine alten Auszüge? Nein. Er zieht Daueraufträge, Lastschriften und Zahlungspartner um, nicht die bisherigen Kontoauszüge. Die müssen Sie selbst sichern.
Komme ich nach der Kontoauflösung noch an alte Auszüge? Nur über eine meist kostenpflichtige Nachforderung bei der alten Bank, und auch nur, solange sie die Daten vorhält. Das Online-Banking ist nach der Schließung gesperrt.
Wann sollte ich die Auszüge sichern? Vor der Schließung, solange das alte Konto und dessen Online-Banking noch zugänglich sind.
Muss ich Auszüge eines geschlossenen Kontos aufbewahren? Als Selbstständiger ja. Die achtjährige Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege gilt unabhängig davon, ob das Konto noch besteht.