Bei jeder Lastschrift auf dem Kontoauszug tauchen zwei kryptische Angaben auf: die Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer. Die meisten überlesen sie. Dabei sind sie der Schlüssel dazu, eine Abbuchung eindeutig zuzuordnen und im Zweifel zu widersprechen. Wir schauen uns an, was dahintersteckt.
Warum es die beiden Angaben gibt
Beide gehören zum SEPA-Lastschriftverfahren. Wenn ein Unternehmen Geld von Ihrem Konto einzieht, braucht es dafür Ihre Erlaubnis, das sogenannte Mandat. Damit später klar ist, welches Unternehmen aufgrund welcher Erlaubnis abgebucht hat, dienen zwei Kennungen: eine für den Gläubiger und eine für das konkrete Mandat. Zusammen machen sie jede Lastschrift eindeutig nachvollziehbar.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (oft Gläubiger-ID oder Creditor Identifier) kennzeichnet den Zahlungsempfänger eindeutig, unabhängig von seiner Bankverbindung. Ein Unternehmen behält seine Gläubiger-ID also, auch wenn es die Bank wechselt.
In Deutschland ist sie 18 Stellen lang und folgt einem festen Aufbau:
- Stelle 1–2: das Länderkürzel, für Deutschland
DE - Stelle 3–4: eine Prüfzahl, ähnlich wie bei der IBAN
- Stelle 5–7: die Geschäftsbereichskennung, mit der ein Unternehmen verschiedene Bereiche unterscheiden kann. Wird sie nicht genutzt, steht dort
ZZZ - ab Stelle 8: das eigentliche nationale Kennzeichen
Eine deutsche Gläubiger-ID sieht damit zum Beispiel so aus: DE98ZZZ09999999999. In Deutschland wird sie von der Deutschen Bundesbank vergeben.
Die Mandatsreferenz
Die Mandatsreferenz kennzeichnet das einzelne Mandat, also Ihre konkrete Einzugsermächtigung gegenüber diesem Gläubiger. Der Gläubiger vergibt sie frei, sie kann aus bis zu 35 Zeichen bestehen, Buchstaben und Zahlen. Oft ist es eine Kunden- oder Vertragsnummer.
Erst im Zusammenspiel werden die beiden eindeutig: Die Gläubiger-ID sagt, wer abbucht, die Mandatsreferenz sagt, aufgrund welcher Erlaubnis. Ein Unternehmen kann viele Mandate haben, für jeden Kunden eines, aber nur eine Gläubiger-ID.
Wozu Sie die Angaben nutzen können
Im Alltag helfen die beiden Kennungen an mehreren Stellen:
- Zuordnen: Eine unklare Abbuchung lässt sich über die Gläubiger-ID dem Unternehmen zuordnen, selbst wenn der Name auf dem Auszug abgekürzt ist.
- Widersprechen: Bei einer SEPA-Basislastschrift können Sie einer Abbuchung innerhalb von acht Wochen widersprechen. Mandatsreferenz und Gläubiger-ID benennen die Lastschrift dann eindeutig.
- Prüfen: Taucht eine Abbuchung auf, zu der Sie kein Mandat erteilt haben, ist das ein Warnsignal.
Wo diese Angaben im elektronischen Kontoauszug genau stehen, hängt vom Format ab. Das strukturierte Format CAMT.053 trennt sie sauber in eigene Felder, wie der Beitrag CAMT.053 einfach erklärt zeigt. Die übrigen Felder des Auszugs erklärt die Felder im Kontoauszug erklärt.
Lastschriften übersichtlich auswerten
Wer viele Lastschriften hat, verliert im PDF leicht den Überblick. Mit SmartKontoauszug wandeln Sie Ihre Auszüge in eine Excel- oder CSV-Datei um und können nach Empfänger, Verwendungszweck oder Betrag filtern, um Abbuchungen schnell zuzuordnen. Welche Banken unterstützt werden, sehen Sie unter Kontoauszug umwandeln.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Gläubiger-ID und Mandatsreferenz? Die Gläubiger-ID kennzeichnet den Zahlungsempfänger, die Mandatsreferenz das einzelne Mandat. Zusammen machen sie eine Lastschrift eindeutig.
Wie ist die deutsche Gläubiger-ID aufgebaut? Sie ist 18 Stellen lang: Länderkürzel DE, zwei Prüfziffern, eine dreistellige Geschäftsbereichskennung (oft ZZZ) und das nationale Kennzeichen.
Kann ich einer Lastschrift widersprechen? Bei einer SEPA-Basislastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen nach der Belastung widersprechen. Mandatsreferenz und Gläubiger-ID identifizieren die Abbuchung dabei.
Woran erkenne ich eine unberechtigte Abbuchung? An einer Gläubiger-ID oder Mandatsreferenz, zu der Sie kein Mandat erteilt haben. Prüfen Sie im Zweifel, ob Sie diesem Empfänger je eine Einzugsermächtigung gegeben haben.
