Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist für viele Selbstständige der wiederkehrende Pflichttermin. Wer regelmäßig bucht, hat sie schnell erledigt, denn die Zahlen stecken größtenteils in den Kontoauszügen. Wir klären, in welchem Rhythmus die Voranmeldung fällig ist, wie sich mit einer Dauerfristverlängerung Luft schaffen lässt und wie die Auszüge die Vorbereitung erleichtern.
Was die Voranmeldung leistet
In der Voranmeldung melden Sie dem Finanzamt die vereinnahmte Umsatzsteuer aus Ihren Einnahmen und ziehen die gezahlte Vorsteuer aus Ihren Ausgaben ab. Die Differenz überweisen Sie, oder Sie bekommen ein Guthaben zurück. Beide Größen ergeben sich aus den Zahlungen des Zeitraums, und die stehen auf dem Kontoauszug.
Monatlich, vierteljährlich oder gar nicht?
In welchem Rhythmus Sie abgeben, richtet sich nach der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres:
| Zahllast im Vorjahr | Rhythmus |
|---|---|
| über 9.000 € | monatlich |
| 2.000 € bis 9.000 € | vierteljährlich |
| bis 2.000 € | in der Regel keine Voranmeldung, nur Jahreserklärung |
Bei Existenzgründung kann in den ersten Jahren ein abweichender Rhythmus gelten. Im Zweifel sagt Ihnen das Finanzamt oder Ihr Steuerberater, was für Sie vorgesehen ist.
Die Abgabefrist und die Dauerfristverlängerung
Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig. Für einen Monat wie den August also bis zum 10. September, für ein Quartal entsprechend nach Quartalsende.
Wem das zu knapp ist, kann eine Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV beantragen. Sie verschiebt die Frist dauerhaft um einen Monat. Zu beachten:
- Monatszahler müssen dafür eine Sondervorauszahlung leisten, die später verrechnet wird. Der Antrag ist bis zum 10. Februar zu stellen.
- Vierteljahreszahler bekommen die Verlängerung ohne Sondervorauszahlung. Der Antrag ist bis zum 10. April zu stellen.
Die Dauerfristverlängerung ist gerade dann hilfreich, wenn die Buchhaltung nicht immer bis zum Zehnten fertig wird.
Wie die Kontoauszüge die Arbeit abnehmen
Der größte Teil der Voranmeldung ist, die relevanten Beträge zusammenzustellen: Was ging ein, was floss ab, und wie viel Umsatzsteuer und Vorsteuer steckt darin? Wer die Kontobewegungen bereits laufend erfasst und kategorisiert hat, muss die Zahlen nur noch je Zeitraum summieren. Wie Sie ein einfaches Kategoriensystem aufbauen, zeigt der Beitrag Buchungen kategorisieren.
Voraussetzung ist, dass die Auszüge auswertbar vorliegen. Mit SmartKontoauszug wandeln Sie Ihre PDF-Auszüge in eine Excel- oder CSV-Datei um und summieren die Beträge des Zeitraums in Minuten statt sie aus PDFs zusammenzusuchen. Wie Selbstständige das in ihren Ablauf einbauen, zeigt die Seite Kontoauszüge für Selbstständige; welche Banken erkannt werden, sehen Sie unter Kontoauszug umwandeln.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben? Nach der Vorjahres-Zahllast: über 9.000 € monatlich, zwischen 2.000 und 9.000 € vierteljährlich, bis 2.000 € meist gar nicht, dann reicht die Jahreserklärung.
Bis wann muss die Voranmeldung beim Finanzamt sein? Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich das um einen Monat.
Was bringt die Dauerfristverlängerung? Sie verlängert die Abgabefrist dauerhaft um einen Monat. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung, Vierteljahreszahler nicht.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Voranmeldung abgeben? In der Regel nicht, weil Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Fällt der Kleinunternehmerstatus weg, kommt die Pflicht aber auf Sie zu.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 2026) und ersetzt keine Steuerberatung. Ihren konkreten Rhythmus und Ihre Fristen klären Sie mit dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
