Wer sich mit Buchhaltung beschäftigt oder mit einem Steuerberater zusammenarbeitet, stößt schnell auf zwei Abkürzungen: SKR03 und SKR04. Beide sind Kontenrahmen von DATEV und heute der Standard in Deutschland. Sie erfüllen denselben Zweck, ordnen die Konten aber nach unterschiedlichen Prinzipien. Das führt dazu, dass dieselbe Kostenart je nach Kontenrahmen eine andere Nummer trägt. Hier der Überblick.
Was ist ein Kontenrahmen?
Ein Kontenrahmen ist ein festes Verzeichnis aller Konten, auf die gebucht werden kann, jeweils mit einer Nummer. Er sorgt dafür, dass Buchhaltungen vergleichbar sind und Software, Kanzlei und Finanzamt dieselbe Sprache sprechen. „SKR" steht schlicht für Standardkontenrahmen.
Der Unterschied im Aufbau
SKR03 und SKR04 unterscheiden sich in der Reihenfolge, in der die Konten angeordnet sind.
- SKR03 ist nach dem Prozessgliederungsprinzip aufgebaut. Die Konten folgen den Abläufen im Unternehmen, von der Beschaffung über die Produktion bis zum Verkauf. Die Nummerierung orientiert sich also am betrieblichen Geschäftsprozess.
- SKR04 ist nach dem Abschlussgliederungsprinzip aufgebaut. Die Konten folgen der Struktur des Jahresabschlusses, also der Reihenfolge von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
Inhaltlich bilden beide dasselbe ab. Es ist nur eine andere Sortierung derselben Konten.
Dieselbe Kostenart, andere Nummer
Die unterschiedliche Anordnung hat eine praktische Folge: Ein und dieselbe Kostenart hat in den beiden Rahmen verschiedene Kontonummern. Ein oft genanntes Beispiel sind die Raumkosten:
| Kostenart | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| Raumkosten | 4200 | 6305 |
Deshalb kann man Buchungen nicht einfach von einem Rahmen in den anderen übertragen, ohne die Konten umzuschlüsseln. Wer den Kontenrahmen wechselt, sollte das mit dem Steuerberater abstimmen.
Welcher passt für wen?
Eine feste Regel gibt es nicht, aber eine Tendenz:
- SKR03 ist bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleineren Betrieben verbreitet, gerade bei denen, die eine Einnahmenüberschussrechnung machen. Der prozessorientierte Aufbau gilt vielen als anschaulicher.
- SKR04 orientiert sich am Jahresabschluss und wird häufig genutzt, wenn ohnehin bilanziert wird.
Am Ende hängt die Wahl von Branche, Software, Auswertungswunsch und vor allem der Kanzlei ab. Wichtig ist vor allem, innerhalb eines Betriebs beim einmal gewählten Rahmen zu bleiben.
Warum das beim Export zählt
Wenn Sie Buchungen für den Steuerberater aufbereiten, spielt der Kontenrahmen eine Rolle: Konto und Gegenkonto einer Buchung müssen zum verwendeten Rahmen passen. Buchen Sie auf eine SKR03-Nummer, während die Kanzlei mit SKR04 arbeitet, landet die Buchung auf dem falschen Konto. Klären Sie deshalb vorab, welchen Rahmen Ihre Kanzlei nutzt. Wie eine DATEV-Datei grundsätzlich aufgebaut ist, erklärt der Beitrag DATEV EXTF-Format erklärt.
Vom Kontoauszug zur DATEV-Datei
Mit SmartKontoauszug wandeln Sie Ihren PDF-Kontoauszug in eine Datei um, die sich als DATEV-Export weiterverarbeiten lässt. Die Kontenzuordnung selbst stimmen Sie mit Ihrer Kanzlei ab, damit Konto und Gegenkonto zum richtigen Kontenrahmen passen. Welche Banken unterstützt werden, sehen Sie unter Kontoauszug umwandeln.
Häufige Fragen
Was bedeuten SKR03 und SKR04? Es sind zwei Standardkontenrahmen von DATEV. SKR03 ordnet die Konten nach dem betrieblichen Prozess, SKR04 nach der Gliederung des Jahresabschlusses.
Welcher Kontenrahmen ist der richtige? Das hängt von Betrieb, Software und Kanzlei ab. Selbstständige und kleinere Betriebe nutzen häufig SKR03, bilanzierende Unternehmen oft SKR04. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten denselben Rahmen verwenden.
Warum hat dieselbe Kostenart unterschiedliche Nummern? Weil die Konten unterschiedlich angeordnet sind. Raumkosten liegen in SKR03 auf 4200, in SKR04 auf 6305.
Kann ich einfach zwischen SKR03 und SKR04 wechseln? Nicht ohne Weiteres. Die Konten müssen umgeschlüsselt werden. Ein Wechsel gehört in Abstimmung mit dem Steuerberater.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Welcher Kontenrahmen und welche Konten für Sie passen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
