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MT940 wurde abgeschaltet - warum Ihre Software es trotzdem noch braucht

MT940 wurde im November 2025 aus dem Regelwerk gestrichen. Was Ihre Bank jetzt liefert, warum DATEV das Format weiter erwartet und wie Sie beides bedienen.

Über dreißig Jahre lang war MT940 das Standardformat für den elektronischen Kontoauszug. Seit November 2025 ist es das nicht mehr: Die Deutsche Kreditwirtschaft hat das Format aus ihrem Regelwerk entfernt. Die Abschaltung von MT940 verläuft trotzdem nicht so geradlinig, wie man erwarten würde, denn viele Buchhaltungsprogramme erwarten das Format weiterhin. Wir sortieren, was tatsächlich gilt.

Was genau abgeschaltet wurde

Zum 23. November 2025 ist eine neue Fassung des Regelwerks in Kraft getreten, das den Datenaustausch zwischen Banken und Kunden beschreibt. MT940 für Tagesauszüge und MT942 für untertägige Umsätze sind darin nicht mehr enthalten. An ihre Stelle treten die camt-Formate aus dem ISO-20022-Standard:

BisherNeuInhalt
MT940camt.053.001.08Tagesauszug mit gebuchten Umsätzen
MT942camt.052.001.08Untertägige Umsätze, Vormerkposten
camt.054.001.08Sammelbuchungen im Detail

Wichtig ist die Endung .08. Wer schon länger camt nutzt, hat vermutlich noch Dateien in der Version .02 im Einsatz. Diese ältere Version wurde ebenfalls abgelöst. Ein Programm, das nur .02 einlesen kann, scheitert an einer .08-Datei, obwohl auf beiden „camt.053" steht. Wenn ein Import ohne erkennbaren Grund fehlschlägt, lohnt der Blick auf diese Versionsnummer.

Warum Sie vielleicht trotzdem noch MT940 bekommen

Hier wird es unübersichtlich. Das Regelwerk gibt den Rahmen vor, aber den konkreten Abschalttermin entscheidet jede Bank für sich. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich:

  • Manche Institute haben MT940 bereits vor dem Stichtag abgeschaltet.
  • Andere haben Übergangsfristen bis ins Frühjahr 2026 eingeräumt.
  • Einzelne liefern noch länger. Die Commerzbank etwa hat die Umstellung für das dritte Quartal 2026 angekündigt.

Dazu kommt ein Detail, das in der Praxis oft übersehen wird: Auch wo MT940 noch bereitgestellt wird, kann der Informationsgehalt bereits reduziert sein. Die Datei kommt also weiterhin an, enthält aber unter Umständen weniger als früher. Wenn Verwendungszwecke plötzlich kürzer ausfallen oder Angaben zur Gegenseite fehlen, liegt das nicht an Ihrer Software.

Praktisch heißt das: Verlassen Sie sich nicht darauf, dass MT940 bei Ihrer Bank noch läuft, nur weil es letzten Monat noch lief.

Der Haken: Ihre Software will weiter MT940

Jetzt kommt der Teil, der die Umstellung für viele Kanzleien und Buchhaltungen zäh macht. Die Banken haben umgestellt, aber die Buchhaltungssoftware ist nicht überall mitgezogen.

Das prominenteste Beispiel ist DATEV Kanzlei-Rechnungswesen. Für den manuellen Dateiimport von Kontoumsätzen bietet das Programm derzeit keine Möglichkeit, eine camt-Datei direkt einzulesen. Es erwartet an dieser Stelle weiterhin MT940. Wer Umsätze also per Datei einspielt statt über einen automatischen Abruf, steht vor einer widersprüchlichen Lage: Die Bank liefert camt.053, das Programm will MT940.

Der pragmatische Weg ist deshalb genau die Richtung, die man nicht erwarten würde, nämlich von camt.053 zurück nach MT940. Das ist keine schöne Lösung, aber es ist die, mit der sich der gewohnte Importweg weiter nutzen lässt, solange die Software nicht nachgezogen hat.

Für die automatisierten Abrufwege gilt das nicht. Wer Umsätze direkt über die Bankanbindung ins Programm holt, ist von der Formatfrage meist nicht betroffen, weil die Umstellung dort im Hintergrund passiert.

Was 2026 für DATEV-Anwender ansteht

Die Umstellung ist auch auf Programmseite noch im Gang. Zwei Termine sind dabei relevant:

  • Ab 13.07.2026 stellen die DATEV-Programme schrittweise um, sortiert nach Bankleitzahlen. Das betrifft DATEV Bank online und DATEV Zahlungsverkehr gleichzeitig. Ihr Konto wechselt also nicht zwangsläufig zum selben Zeitpunkt wie das eines Kollegen.
  • Ab November 2026 wird die neue Fassung des Regelwerks verpflichtend.

Für DATEV Zahlungsverkehr wird mindestens Version 11.53 vorausgesetzt. Ein Blick auf den Versionsstand lohnt sich, bevor die eigene Bankleitzahl an der Reihe ist.

Was Sie jetzt tun sollten

Vier Punkte, die sich schnell abarbeiten lassen:

  1. Prüfen Sie, was Ihre Bank aktuell liefert. Loggen Sie sich ins Online-Banking oder EBICS-Programm ein und schauen Sie nach, welche Formate zum Download angeboten werden.
  2. Prüfen Sie, was Ihre Software einlesen kann. Und zwar konkret die camt-Version .08, nicht nur „camt" allgemein.
  3. Ziehen Sie alte Auszüge nach, solange es geht. Wenn Sie MT940-Dateien aus zurückliegenden Zeiträumen noch brauchen, holen Sie sie jetzt. Nach der Abschaltung stellt die Bank sie in der Regel nicht mehr bereit.
  4. Sichern Sie sich einen Weg für den Übergang. Solange Bank und Software unterschiedliche Formate sprechen, brauchen Sie eine Brücke zwischen beiden.

Wenn nur das PDF übrig bleibt

Für Privat- und Geschäftskonten außerhalb der EBICS-Welt stellt sich die Formatfrage oft gar nicht erst. Viele Banken bieten camt.053 und MT940 nur für bestimmte Kontomodelle oder gegen Aufpreis an. Übrig bleibt dann das PDF aus dem Online-Banking.

Mit SmartKontoauszug wandeln Sie dieses PDF in das Format um, das Ihr Programm gerade verlangt. Sowohl MT940 als auch CAMT.053 stehen zur Verfügung, dazu Excel, CSV und der DATEV-Export. Das hilft in beiden Richtungen: wenn die Bank MT940 abgeschaltet hat, Ihre Software es aber noch braucht, ebenso wie umgekehrt. Welche Institute unterstützt werden, zeigt die Übersicht der Banken; die Kosten pro Seite finden Sie unter Preise.

Wie sich die beiden Formate inhaltlich unterscheiden, erklärt der Beitrag CAMT.053 oder MT940.

Häufige Fragen

Ist MT940 jetzt komplett verschwunden? Aus dem Regelwerk der Deutschen Kreditwirtschaft ja, seit November 2025. In der Praxis nicht: Einzelne Banken liefern es noch, und viele Buchhaltungsprogramme lesen es weiterhin ein. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht mehr.

Warum funktioniert mein camt-Import nicht, obwohl die Software camt unterstützt? Meist liegt es an der Version. Die neuen Dateien kommen als camt.053.001.08, ältere Programme erwarten camt.053.001.02. Beides heißt umgangssprachlich „camt.053", ist aber technisch nicht dasselbe.

Kann DATEV camt-Dateien importieren? Über die automatischen Abrufwege ja. Für den manuellen Dateiimport in Kanzlei-Rechnungswesen derzeit nicht, dort wird weiterhin MT940 erwartet. Deshalb ist die Umwandlung von camt.053 nach MT940 aktuell ein verbreiteter Zwischenschritt.

Meine Verwendungszwecke sind seit der Umstellung kürzer. Woran liegt das? Wenn Ihre Bank MT940 noch liefert, kann der Informationsgehalt reduziert sein. Der vollständige Verwendungszweck steckt dann in der camt-Datei, nicht mehr im MT940.

Was mache ich mit alten MT940-Dateien in der Buchhaltung? Die bleiben gültig und müssen nicht umgewandelt werden. Für die Aufbewahrung zählt der Inhalt, nicht das Format. Wie lange Sie Auszüge aufheben müssen, klärt der Beitrag Kontoauszüge aufbewahren.