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Kleinunternehmer 2026: neue Grenzen 25.000 / 100.000 €

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hat neue Umsatzgrenzen. Was 25.000 und 100.000 Euro bedeuten und warum ein Überschreiten sofort wirkt.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wurde neu geordnet. Seit 2025 gelten andere Umsatzgrenzen als früher, und eine der beiden wirkt anders, als viele denken. Wer die Regelung nutzt oder nutzen will, sollte die zwei Zahlen kennen und vor allem verstehen, wann der Status endet.

Die zwei Grenzen

Für die Kleinunternehmerregelung gelten seit 2025 zwei Umsatzgrenzen, die beide gleichzeitig eingehalten werden müssen:

  • 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr
  • 100.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr

Wer im vergangenen Jahr unter 25.000 Euro blieb und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro bleibt, kann die Regelung nutzen. Reißt eine der beiden Grenzen, ist der Status betroffen, allerdings auf ganz unterschiedliche Weise.

Zur Einordnung: Als Kleinunternehmer weisen Sie auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führen keine ab. Das macht die Buchhaltung deutlich schlanker. Im Gegenzug können Sie auch keine Vorsteuer aus Ihren Ausgaben ziehen.

Der wichtige Unterschied: wann der Status endet

Hier liegt die eigentliche Neuerung, und sie kostet bei Unkenntnis Geld.

Wird die Vorjahresgrenze von 25.000 Euro überschritten, verlieren Sie den Status zum Beginn des Folgejahres. Beispiel: Bleiben Sie 2026 knapp über 25.000 Euro, sind Sie ab dem 1. Januar 2027 kein Kleinunternehmer mehr und müssen ab dann Umsatzsteuer ausweisen. Das laufende Jahr bleibt unberührt.

Wird dagegen die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, endet der Status sofort — und zwar ab genau dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Nicht zum Jahresende, nicht ab dem nächsten Monat, sondern unmittelbar. Der Umsatz, mit dem Sie über 100.000 Euro kommen, ist bereits umsatzsteuerpflichtig.

Das ist der Punkt, der früher anders war: Bis 2024 galt der Status bei einer Überschreitung noch bis zum Jahresende weiter. Diese Schonfrist gibt es nicht mehr. Wer sich der 100.000-Euro-Marke nähert, sollte deshalb den laufenden Umsatz genau im Blick behalten.

Warum die Kontoauszüge dabei helfen

Beide Grenzen setzen voraus, dass Sie Ihren Umsatz jederzeit kennen. Genau hier sind die Kontoauszüge die einfachste Quelle: Die Zahlungseingänge zeigen, wo Sie im Jahr stehen. Wer seine Auszüge laufend auswertet, bemerkt rechtzeitig, wenn es auf eine der Grenzen zuläuft, statt am Jahresende überrascht zu werden.

Praktisch heißt das, die Eingänge fortlaufend zu erfassen und aufzusummieren. Aus einem Stapel PDFs ist das mühsam, aus einer Tabelle eine Sache von Minuten. Wie Sie die laufende Buchhaltung als Kleinunternehmer schlank halten, beschreibt der Beitrag Buchhaltung für Kleinunternehmer.

Aus dem Auszug den Umsatz im Blick behalten

Mit SmartKontoauszug wandeln Sie Ihre Kontoauszüge in eine Excel- oder CSV-Datei um und sehen die Eingänge des Jahres auf einen Blick. So behalten Sie den Abstand zu beiden Grenzen im Auge und haben die Zahlen gleich für die Steuererklärung parat. Wie Selbstständige ihre Auszüge dafür aufbereiten, zeigt die Seite Kontoauszüge für Selbstständige. Welche Banken unterstützt werden, sehen Sie unter Kontoauszug umwandeln.

Ob die Regelung für Sie überhaupt sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation ab. Wer viele vorsteuerbelastete Ausgaben hat, fährt manchmal ohne die Regelung besser. Das klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Grenzen 2026? 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Beide müssen gleichzeitig eingehalten werden.

Was passiert, wenn ich die 100.000 Euro überschreite? Der Kleinunternehmerstatus endet sofort, ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Dieser Umsatz ist bereits umsatzsteuerpflichtig. Anders als früher gilt keine Schonfrist bis zum Jahresende.

Was passiert, wenn ich die 25.000 Euro im Vorjahr überschreite? Dann verlieren Sie den Status zum 1. Januar des Folgejahres und müssen ab dann Umsatzsteuer ausweisen.

Gelten die Grenzen brutto oder netto? Es sind Bruttogrenzen, also der tatsächliche Gesamtumsatz.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben? In der Regel nicht, da Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Fällt der Status weg, kommt diese Pflicht aber auf Sie zu.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand 2026) und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.