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Umsatzsteuer (USt)

Auch bekannt als: Mehrwertsteuer, VAT

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchssteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen in Deutschland. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %.

Die Umsatzsteuer (USt) ist mit einem Aufkommen von rund 290 Mrd. € (2023) die einnahmestärkste deutsche Steuer. Geregelt ist sie im Umsatzsteuergesetz (UStG) und wird vom jeweils zuständigen Finanzamt erhoben.

Steuersätze

SatzHöheAnwendung (Auswahl)
Regelsteuersatz19 %Standardlieferungen und -dienstleistungen
Ermäßigter Satz7 %Lebensmittel, Bücher, Personennahverkehr, Übernachtungen
Steuerfrei (mit Vorsteuerabzug)0 %Innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhren
Steuerfrei (ohne Vorsteuerabzug)Heilbehandlungen, Vermietung, Versicherungen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die USt-IdNr. im Format DE123456789 wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag vergeben. Sie ist Pflicht für innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Leistungen innerhalb der EU.

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Wer im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € Umsatz hat, kann die Kleinunternehmerregelung wählen. Folgen:

  • Keine Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen
  • Kein Vorsteuerabzug
  • Keine USt-Voranmeldung; nur jährliche Umsatzsteuererklärung
  • Hinweis auf Rechnungen verpflichtend

Voranmeldung und Zahlung

Vorjahres-ZahllastVoranmeldungszeitraum
> 7.500 €Monatlich
1.000 – 7.500 €Vierteljährlich
≤ 1.000 €Kein Voranmeldungspflicht (Befreiung möglich)

Voranmeldungen werden elektronisch über ELSTER abgegeben. Die Zahllast wird in der Regel per SEPA-Lastschrift vom Finanzamt eingezogen (Lastschriftmandat erforderlich).

Vorsteuerabzug

Vorsteuer ist abziehbar, wenn:

  • Eine ordnungsgemässe Rechnung nach §14 UStG vorliegt
  • Die Leistung für das Unternehmen bezogen wurde
  • Keine Ausschlusstatbestände greifen (z. B. steuerfreie Ausgangsumsätze ohne Optionsrecht)

In der Buchhaltung werden Vorsteuer und USt auf separaten Konten geführt (in SKR03: 1571/1576/1606, in SKR04: 1401/1406; abhängig vom Steuersatz). Bei korrekter Vorkontierung erstellt DATEV oder lexoffice die Voranmeldung automatisch.

Verwandte Begriffe