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E-Rechnung

Auch bekannt als: elektronische Rechnung, eInvoice

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das maschinell verarbeitet werden kann. Seit dem 1. Januar 2025 ist sie im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend.

Eine E-Rechnung im Sinne des Wachstumschancengesetzes ist eine Rechnung, die in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung erlaubt. Eine PDF-Datei zählt nicht als E-Rechnung, sondern als sogenannte "sonstige Rechnung".

Pflicht seit 1. Januar 2025

Im inländischen B2B-Verkehr (beide Parteien in Deutschland ansässig) gilt seit Anfang 2025:

ZeitraumPflicht
Ab 01.01.2025Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können
Ab 01.01.2027Pflicht zur Ausstellung (Umsatz > 800.000 €)
Ab 01.01.2028Pflicht zur Ausstellung für alle B2B-Unternehmen

Für den Empfang reicht ein E-Mail-Postfach. Für die Verarbeitung braucht es eine Software, die das Format lesen kann.

Zulässige Formate

Erlaubt sind Formate, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. In Deutschland sind das in der Praxis zwei:

  • XRechnung – reines XML, vor allem für Behörden und öffentliche Auftraggeber
  • ZUGFeRD ab 2.0.1 im Profil EN 16931 oder höher – PDF/A-3 mit eingebettetem XML

Reine PDF-Rechnungen, JPG-Scans oder Word-Dokumente erfüllen die Anforderungen nicht.

Ausnahmen

Keine E-Rechnungspflicht besteht bei:

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§33 UStDV)
  • Fahrausweisen (§34 UStDV)
  • Rechnungen an Endverbraucher (B2C)
  • Leistungen, die nach §4 Nr. 8–29 UStG steuerfrei sind

Aufbewahrung

Die E-Rechnung muss nach GoBD in ihrem ursprünglichen, strukturierten Format acht Jahre aufbewahrt werden (Frist verkürzt seit 2025). Eine reine Ablage des PDF-Bildes reicht nicht – das eingebettete XML bzw. die XRechnung-Datei muss unverändert erhalten bleiben.

Bezug zum Kontoauszug

Wer E-Rechnungen erhält, kann sie über die End-to-End-Referenz oder Rechnungsnummer direkt mit dem späteren Zahlungseingang im CAMT.053-Auszug verknüpfen. Damit reduziert sich der manuelle Abgleich zwischen offenen Posten und Bankbewegungen erheblich.

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