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Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Auch bekannt als: EÜR, 4/3-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfache Form der Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG. Sie wird von Freiberuflern und kleinen Gewerbetreibenden ohne Bilanzierungspflicht verwendet.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung – kurz EÜR – ist die einfachste Methode, um in Deutschland einen Gewinn zu ermitteln. Sie funktioniert nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (§11 EStG): Eingenommen ist, was auf dem Konto ankommt; bezahlt ist, was vom Konto abgeht. Bilanz, Inventur und doppelte Buchführung entfallen.

Wer darf sie nutzen?

GruppeEÜR möglich?
Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Designer)Ja, immer
Land- und Forstwirte unter BuchführungsgrenzeJa
Gewerbetreibende mit Umsatz ≤ 800.000 € und Gewinn ≤ 80.000 € (Werte ab 2024)Ja
GmbH, AG, UGNein – immer Bilanz
Im Handelsregister eingetragene Einzelkaufleute über SchwelleNein

Aufbau und Anlage EÜR

Die EÜR wird elektronisch über ELSTER mit der Anlage EÜR übermittelt. Die Anlage gliedert Einnahmen und Ausgaben in feste Positionen:

  • Betriebseinnahmen (mit/ohne USt, steuerfrei)
  • Vereinnahmte und vereinbarte Umsatzsteuer
  • Wareneinkäufe und bezogene Leistungen
  • Personal-, Raum-, Fahrzeug-, Werbekosten
  • Abschreibungen (AfA)
  • Übrige Betriebsausgaben
  • Privatentnahmen und -einlagen
  • Ergebnis: Gewinn oder Verlust

Besonderheiten beim Geld-Prinzip

  • Eine im Dezember 2025 ausgestellte Rechnung, die im Januar 2026 bezahlt wird, ist 2026 Einnahme.
  • Anlagevermögen über der GWG-Grenze (800 € netto, ab 2024) wird nicht sofort, sondern über die AfA über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben.
  • Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und -Erstattungen gelten als Betriebsausgabe bzw. -einnahme im Zahlungsjahr (Sonderregel: 10-Tage-Regel um den Jahreswechsel).

EÜR aus Kontoauszügen

Weil das Zufluss-Abfluss-Prinzip auf den Kontobewegungen basiert, ist der Kontoauszug die wichtigste Datenquelle. Wer Auszüge in eine Buchhaltungssoftware (lexoffice, sevDesk, BuchhaltungsButler, ELSTER-Anlage EÜR-Programme) importiert, sollte:

  • jeden Umsatz einer Einnahmen- oder Ausgabenkategorie zuordnen
  • Privatentnahmen sauber separieren
  • Belege (Rechnungen, Quittungen) digital nach GoBD archivieren

Vorteile

  • Keine Bilanz, kein Inventar
  • Geringere Verwaltungskosten
  • Liquiditätsnah – nur das ist Gewinn, was tatsächlich geflossen ist
  • Wechsel zur Bilanzierung ist später möglich, aber einmal pro Jahr nur zum Wirtschaftsjahresbeginn

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