Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wurde mit der Reform des Kontopfändungsschutzes 2010 eingeführt und 2021 durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) modernisiert. Es richtet sich an Personen, deren Konto gepfändet wurde oder denen eine Pfändung droht.
Wer kann ein P-Konto eröffnen?
Jede natürliche Person mit einem bestehenden Girokonto in Deutschland kann ihr Konto in ein P-Konto umwandeln. Es gilt:
- Nur ein P-Konto pro Person
- Umwandlung muss von der Bank innerhalb von vier Geschäftstagen umgesetzt werden
- Keine zusätzlichen Gebühren für die P-Konto-Funktion (BGH-Urteile 2012/2015)
- Eine Neueröffnung ist möglich, wenn der Kunde noch kein Girokonto hat
Pfändungsfreibeträge ab Juli 2025
Die Freibeträge werden jährlich am 1. Juli angepasst. Aktuelle Werte (Stand: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025):
| Posten | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 1.559,99 € |
| Erhöhung für 1. unterhaltsberechtigte Person | + 587,18 € |
| Erhöhung je weitere Person (bis zu 5) | + 327,15 € |
Höhere Beträge können auf Antrag bei Gericht oder Vollstreckungsbehörde geschützt werden, etwa für Kindergeld, Sozialleistungen oder einmalige Sonderzahlungen.
Bescheinigung
Wer höhere Freibeträge nutzen möchte, braucht eine P-Konto-Bescheinigung nach §903 ZPO. Sie wird ausgestellt von:
- Arbeitgeber
- Familienkasse
- Sozialleistungsträger (Jobcenter, Rentenversicherung)
- Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
- Steuerberater oder Rechtsanwälte
Die Bank muss die Bescheinigung berücksichtigen, ohne sie zu hinterfragen.
Funktionen, die erhalten bleiben
Ein P-Konto ist und bleibt ein normales Girokonto. Folgende Funktionen sind weiterhin möglich:
- SEPA-Überweisungen ein- und ausgehend
- SEPA-Lastschriften
- Kartenzahlung (Girocard)
- Daueraufträge
- Online-Banking
Eingeschränkt wird in der Regel der Dispokredit – Banken kündigen ihn meist mit der Umwandlung.
Ansparmöglichkeit
Nicht verbrauchtes Freibetragsguthaben darf inzwischen drei Folgemonate angespart werden (§899 ZPO, Reform 2021). Das hilft bei unregelmässigen Ausgaben wie Versicherungen oder Nebenkosten.
